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   BGH, 19.06.1991 - 5 StR 244/91   

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https://dejure.org/1991,8647
BGH, 19.06.1991 - 5 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,8647)
BGH, Entscheidung vom 19.06.1991 - 5 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,8647)
BGH, Entscheidung vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91 (https://dejure.org/1991,8647)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Auswirkungen von Unfällen mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit eines Angeklagten als Gegenstand eines Sachverständigengutachtens

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.04.1989 - 5 StR 102/89

    Aufhebung eines Urteils wegen falscher Entscheidung über die Hinzuziehung eines

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 5 StR 244/91
    Die Beurteilung der Auswirkungen von Unfällen mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit eines Angeklagten gehört regelmäßig zu den Fragen, für die die Sachkunde des Tatrichters nicht ausreicht (BGHR § 20 StGB Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 StGB Sachverständiger 1, 2, 4; § 244 IV 1 Sachkunde 3).
  • BGH, 25.03.1987 - 4 StR 118/87

    Aufhebung von Strafausspruch und Schuldausspruch wegen Verdacht auf

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 5 StR 244/91
    Die Beurteilung der Auswirkungen von Unfällen mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit eines Angeklagten gehört regelmäßig zu den Fragen, für die die Sachkunde des Tatrichters nicht ausreicht (BGHR § 20 StGB Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 StGB Sachverständiger 1, 2, 4; § 244 IV 1 Sachkunde 3).
  • BGH, 30.06.1987 - 4 StR 305/87

    Revisionsrechtliche Überprüfung zum Einfluss einer intelektuellen Minderbegabung

    Auszug aus BGH, 19.06.1991 - 5 StR 244/91
    Die Beurteilung der Auswirkungen von Unfällen mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit eines Angeklagten gehört regelmäßig zu den Fragen, für die die Sachkunde des Tatrichters nicht ausreicht (BGHR § 20 StGB Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 StGB Sachverständiger 1, 2, 4; § 244 IV 1 Sachkunde 3).
  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 503/93

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines hilfsweise gestellten Beweisantrages - Eigene

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes reicht die eigene Sachkunde eines Tatrichters in der Regel nicht aus, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 S. 1 Sachkunde 3; BGH, Beschlüsse vom 19. Juli 1991 - 5 StR 244/91 und vom 12. November 1991 - 5 StR 492/91).
  • BGH, 12.11.1991 - 5 StR 492/91

    Lange zurückliegender Unfall des Täters als Voraussetzung der Zulässigkeit einer

    Der Bundesgerichtshof hat verschiedentlich ausgeführt, daß die Sachkunde des Tatrichters regelmäßig nicht ausreicht, um zu beurteilen, wie sich Unfälle mit Gehirnbeteiligung auf die Steuerungsfähigkeit ausgewirkt haben (BGHR StGB § 20 Sachverständiger 2, 3, 4; § 21 Sachverständiger 1, 2, 4; StPO § 244 Abs. 4 Satz 1 Sachkunde 3; BGH Beschluß vom 19. Juni 1991 - 5 StR 244/91).
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